Niendorfer TSV von 1919 e.V.
Tennisabteilung
Sachsenweg 78
22455 Hamburg
Spiel- und Platzordnung für die Tennisaußenplätze
1. | Spielberechtigung |
1.1 | Spielberechtigt sind die Mitglieder der Tennisabteilung des NTSV mit gültigerSpielmarke. Die Spielmarke ist nicht übertragbar. |
1.2 | Die Tennisplätze sind nur von Spielern/innen in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen sowie nur zum Spiel zu betreten. Das Betreten des Gebäudes mit Tennisschuhen ist nicht gestattet, auch nicht kurzzeitig. |
1.3 | Mitglieder können nach Kauf einer „Gästemarke“ mit Gästen spielen. Gast ist, wer auf Einladung eines Mitglieds bis zu 3-mal jährlich mit diesem auf der Tennisanlage nach Einhängen der Gästemarke spielt. Von Montag bis Freitag ist das Spiel mit Gästen zwischen 17:00 und 20:00 Uhr nicht gestattet. |
2. | Platzbelegung |
2.1 | Die Tennisplätze werden durch Einhängen der eigenen Spielmarke an der Belegungstafel belegt. Solange ein Platz mittels Spielmarke belegt ist, müssen sich die Spieler/innen auf der Anlage aufhalten und dürfen nicht auf anderen Plätzen spielen. Ein Anrecht auf Belegung eines Platzes durch eine einzelne Person besteht nicht. |
2.2 | Die Spielmarken aller Spieler/innen eines Platzes hängen während deren Spielzeit an der Belegungstafel. Solange ist das Umhängen der Marken auf andere Plätze oder Zeiten nicht gestattet. |
2.3 | Wechselzeiten sind die Zeiten gemäß Belegungstafel. Wird ein Platznicht binnen 5 Minuten nach Beginn der Spielzeit in Anspruch genommen, verfällt die Belegung. |
2.4 | Wird der genutzte Platz nach Ablauf der Spielzeit von anderen Mitgliedern nicht beansprucht, können die Spieler/innen ihre Spiel-marken für jeweils eine weitere Stunde für denselben Platz auf die folgende Belegungszeit umhängen. |
3. | Platzbelegung für Jugendliche |
3.1 | Kinder und Jugendliche haben auf allen Plätzen von Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags gleiche Rechte wie Erwachsene. Für die Plätze 11 und 12 gilt dies auch nach 17:00 Uhr. |
3.2 | Für die Platzbelegung auf den Plätzen 1 bis 10 haben von Montag bis Freitagab 17:00 Uhr ausschließlich erwachsene Spieler/innen Vorrecht, solange dort kein Jugendtraining mehr stattfindet. Für Erwachsene, die zusammen mit Jugendlichen ab 17:00 Uhr einen Platz belegen wollen, gelten die Regelungen nach Punkt 3.1 und 3.3. |
3.3 | Sind Plätze bis fünf Minuten nach Beginn der Belegungszeit nicht belegt, können Jugendliche bzw. Erwachsene mit Jugendlichen diese für die begonnene Spielzeit belegen. |
3.4 | Jugendliche im Beruf / in Berufsausbildung können eine Erwachsenen-Spielmarke auf Antrag beim Mitgliederwart erhalten. |
4. | Training |
4.1 | Nur vom Vorstand der Tennisabteilung berufene Trainer/innen dürfen Mitgliedern auf der Außenanlage Training erteilen. |
4.2 | Trainingszeiten sind Spielzeiten. Die Spielmarken sind einzuhängen und die Platz-Spielzeiten einzuhalten. Trainingsteilnehmer/innen dürfen keine anderen Plätze durch Einhängen ihrer Marken belegen. |
4.3 | Jugendtraining findet grundsätzlich auf den Außenplätzen 1 bis 4 statt. Bei Unbespielbarkeit der Außenplätze wird das Jugendtraining in die Tennishalle verlegt. Hallenplatz-Saisonbuchungen haben in der Sommersaison allerdings Vorrang. |
5. | Spieldauer |
5.1 | Die Spielzeit beträgt für Einzel und Doppel jeweils 60 Minuten. In der Spielzeit ist die Platzpflege enthalten. Abzuziehen ist die gesamte Platzfläche, das Fegen der Linien ist freiwillig. Falls erforderlich, ist der Platz vor dem Spiel ausreichend zu wässern. |
5.2 | Die Außenplätze sind während der Saison bis 22.00 Uhr bespielbar. Sie können von den Platzwarten oder dem Vorstand gesperrt werden. |
6. | Veranstaltungen |
6.1 | Bei Veranstaltungen der Tennisabteilung gelten auf den dafür reservierten Plätzen die festgelegten Regeln für die Platzbelegung nicht. Für die Zeiten der Veranstaltung entscheiden darüber die Organisatoren.Zu diesen Veranstaltungen gehören:- der Offene Montag (siehe Punkt 6.2),- das Kuddel-Muddel-Turnier,- das interne Jugendturnier und der NTSV-Cup,- die Vereinsmeisterschaften der Erwachsenen und Jugendlichen,- vom Vorstand genehmigte und von einem Mitglied geleitete Veranstaltungen (z.B. mit Mannschaften anderer Vereine) oder- vom Vorstand genehmigte Veranstaltungen umliegender Schulen oder anderer Organisationen. |
6.2 | Jeden Montag wird von 18:00 bis 21:00 Uhr ein „Offenes Abend“ für alle Mitglieder der Tennisabteilung und für Interessenten angeboten. Die Organisatoren entscheiden über die Platzbelegung und Einteilung. Sie können Mitglieder gegen Abgabe der gültigen Spielmarke sowie Interessenten zulassen, alle benötigten Plätze belegen sowie nicht benötigte Plätze zeitweise freigeben. |
7. | Punktspiele |
7.1 | Für Punktspiele werden Außenplätze nach Bedarf gesperrt. Finden an einem Wochenende mehrere Punktspiele am Vormittag und Nachmittag statt, können die Vormittagsruppen im Interesse des rechtzeitigen Beginns der Nachmittagsspiele auch auf mehr als 3 Plätzen mit den Einzeln beginnen. Die nicht am Punktspiel teilnehmenden Mitglieder werden gebeten, sich in der Punktspielzeit (ab Mai bis zu den Sommerferien) anhand des Aushangs zu den Spielterminen rechtzeitig zu informieren und Ausweichzeiten einzuplanen. |
7.2 | Bei Unbespielbarkeit der Außenplätze (z.B. bei Regen) können Punktspielein die Halle verlegt und dabei je Mannschaft max. 2 Plätze belegt werden. Die Mannschaftsführer melden sich dazu vorab beim Desk im Adyton. Hallenplatz-Saisonbuchungen und Jugendtraining haben jedoch Vorrang. |
8. | Allgemeines |
8.1 | Die Nutzung der Plätze und des Flutlichtes ist für Mitglieder kostenfrei. |
8.2 | Der Betrieb von Musikgeräten u.ä. ist auf der Tennisanlage nicht gestattet. |
8.3 | Hunde sind grundsätzlich an der kurzen Leine zu führen oder anzuleinen. Sie dürfen nicht mit auf den Platz genommen werden. Bei Störungen (z.B. durch Gebell) oder auf Anweisung des Vorstands hat der Besitzer seinen Hund unverzüglich von der Anlage zu entfernen. |
8.4 | Anweisungen der Platzwarte hinsichtlich Nutzung und Pflege der Plätze sind zu befolgen. |
8.5 | Der Einzug der Spielmarke und die Aufhebung der Spielberechtigung ist dem Vorstand vorbehalten. Dieser sowie die Geschäftsführung und der Vorstand des NTSV üben das Hausrecht auf der Tennisanlage aus. |
NTSV-Tennisabteilung Der Vorstand