Niendorfer TSV von 1919 e.V.
Tennisabteilung
Sachsenweg 78
22455 Hamburg
Spiel- und Platzordnung - NTSV-Tennishallen
1. | Spielberechtigung |
1.1 | Spielberechtigt sind Mitglieder der Tennisabteilung des NTSV, die in dem am Empfang ausliegenden Hallenbuch eingetragen sind (einschließlich Festbucher/innen) und die Platzmiete vor Spielbeginn gezahlt haben sowie deren Spielpartner/innen. |
1.2 | nur Träger von Hallenschuhen; dies sind Tennisschuhe mit glatter Sohle oder sauberer Profilsohle (frei von Grand, Straßenstaub usw.). |
1.3 | auf den für Training reservierten Plätzen die für dieses Training vorgesehenen Spieler/innen, wenn der Trainer bereit zum Training ist. Bei Ausfall von Jugendtraining dürfen die für diese Trainingszeit eingeteilten Spieler/innen auf dem dafür vorgesehenen Platz kostenfrei miteinander spielen. Eine geeignete erwachsene Aufsichtsperson muß in der Halle anwesend sein. |
1.4 | Nichtmitglieder, die sich zur Einhaltung der Hallenordnung verpflichten und geeignet erscheinen sowie einen Platz gemietet und die Platzmiete gezahlt haben, für die Dauer der Platzmietzeit. |
1.5 | nur vom Vorstand des NTSV sowie vom Vorstand der Tennisabteilung des NTSV berufene Trainer/innen dürfen in den Tennishallen Training erteilen. |
2. | Verhalten in der Halle |
2.1 | Die Halle darf frühestens fünf Minuten vor Beginn der Spielzeit betreten werden. |
2.2 | Die Hallenschuhe (vergl. Ziffer 1.3) sind im Eingangsbereich an- bzw. auszuziehen. Das Betreten des Gebäudes mit Tennis- bzw. Hallenschuhen ist nicht gestattet. Taschen, Schuhe u.ä. sind zu den genutzten Plätzen mitzunehmen und dort abzustellen. |
2.3 | Zuschauer u.ä. dürfen die Hallen nur mit Hallenschuhen, Überziehern oder auf Strümpfen/Socken betreten. Sie müssen sich auf die Bänke an den Längsseiten der Plätze setzen. |
2.4 | Glasflaschen, Getränkedosen oder zuckerhaltige Säfte/Limonaden sind in den Hallen nicht gestattet. |
2.5 | Nach dem Spiel ist der gesamte Platz (nebst Auslaufflächen) abzuziehen. Das Abziehen muß zur vollen Stunde beendet sein. |
3. | Spielen ohne Spielberechtigung |
3.1 | Wer ohne Spielberechtigung spielt, wird mit der doppelten Hallenmiete belastet und muß mit Hallenverbot rechnen. |
4. | Platzvergabe |
4.1 | Winter-Hallenplätze werden in folgender Reihenfolge belegt / vergeben: 1. Punktspiele der Tennisabteilung des NTSV. 2. Jugendtraining der Tennisabteilung des NTSV. 3. Saison-Anmeldungen der Mitglieder der Tennisabteilung des NTSV zum Mitglieder-Preis gemäß dem von dem Tennis-Hallenwart aufgestellten Plan. 4. Mannschaftstraining der Tennisabteilung des NTSV 5. Trainer der Tennisabteilung des NTSV haben nach Aufstellung des Belegungsplans durch den Hallenwart der Tennisabteilung 2 Wochen die Möglichkeit, zum „Trainer-Preis“ (Mitgliederpreis abzüglich 10 % Rabatt) Saisonplätze zum Training von Mitgliedern der Tennisabteilung des NTSV anzumieten. 6. Beliebige Dauerbucher/innen. 7. Spontanbucher/innen. |
4.2 | Im Sommer gilt folgende Hallenplatz-Belegungsreihenfolge: 1. Jugendturnier NTSV-CUP 2. beliebige Dauerbucher/innen 3. Jugendtraining der Tennisabteilung des NTSV 4. Punktspiele der Tennisabteilung des NTSV 5. Veranstaltungen der Tennisabteilung des NTSV 6. Spontanbucher/innen |
4.3 | Ist die Außenanlage während der Außensaison bei Veranstaltungen der Tennisabteilung für freies Spiel gesperrt, können Mitglieder kostenfrei freie Hallenplätze nutzen. Sie gelten dabei für die Belegungsreihenfolge als Spontanbucher/innen. |
5. | Einhaltung der Hallenordnung |
5.1 | Der Platzwart, die Trainer, die Vorstandsmitglieder der Tennisab-teilung und die Mitarbeiter des NTSV sichern die Einhaltung der Hallenordnung. Bei Verstößen sind jene berechtigt, das sofortige Verlassen der Halle anzuordnen. |
5.2 | Ein Hallenverbot auf Dauer kann vom Vorstand der Tennisabteilung oder vom Vorstand des NTSV ausgesprochen werden. |
Niendorfer TSV
Geschäftsführer
Tennisabteilung
Abteilungsleiter