Aktuelles

Spiel- und Platzordnung - NTSV-Tennishallen

1. Spielberechtigung
1.1 Spielberechtigt sind Mitglieder der Tennisabteilung des NTSV, die in dem am Empfang ausliegenden Hallenbuch eingetragen sind (einschließlich Festbucher/innen) und die Platzmiete vor Spielbeginn gezahlt haben sowie deren Spielpartner/innen.
1.2 nur Träger von Hallenschuhen; dies sind Tennisschuhe mit glatter Sohle oder sauberer Profilsohle (frei von Grand, Straßenstaub usw.).
1.3 auf den für Training reservierten Plätzen die für dieses Training vorgesehenen Spieler/innen, wenn der Trainer bereit zum Training ist. Bei Ausfall von Jugendtraining dürfen die für diese Trainingszeit eingeteilten Spieler/innen auf dem dafür vorgesehenen Platz kostenfrei miteinander spielen. Eine geeignete erwachsene Aufsichtsperson muß in der Halle anwesend sein.
1.4 Nichtmitglieder, die sich zur Einhaltung der Hallenordnung verpflichten und geeignet erscheinen sowie einen Platz gemietet und die Platzmiete gezahlt haben, für die Dauer der Platzmietzeit.
1.5 nur vom Vorstand des NTSV sowie vom Vorstand der Tennisabteilung des NTSV berufene Trainer/innen dürfen in den Tennishallen Training erteilen.
2. Verhalten in der Halle
2.1 Die Halle darf frühestens fünf Minuten vor Beginn der Spielzeit betreten werden.
2.2 Die Hallenschuhe (vergl. Ziffer 1.3) sind im Eingangsbereich an- bzw. auszuziehen. Das Betreten des Gebäudes mit Tennis- bzw. Hallenschuhen ist nicht gestattet. Taschen, Schuhe u.ä. sind zu den genutzten Plätzen mitzunehmen und dort abzustellen.
2.3 Zuschauer u.ä. dürfen die Hallen nur mit Hallenschuhen, Überziehern oder auf Strümpfen/Socken betreten. Sie müssen sich auf die Bänke an den Längsseiten der Plätze setzen.
2.4 Glasflaschen, Getränkedosen oder zuckerhaltige Säfte/Limonaden sind in den Hallen nicht gestattet.
2.5 Nach dem Spiel ist der gesamte Platz (nebst Auslaufflächen) abzuziehen. Das Abziehen muß zur vollen Stunde beendet sein.
3. Spielen ohne Spielberechtigung
3.1 Wer ohne Spielberechtigung spielt, wird mit der doppelten Hallenmiete belastet und muß mit Hallenverbot rechnen.
4. Platzvergabe
4.1 Winter-Hallenplätze werden in folgender Reihenfolge belegt / vergeben:

1. Punktspiele der Tennisabteilung des NTSV.
2. Jugendtraining der Tennisabteilung des NTSV.
 3. Saison-Anmeldungen der Mitglieder der Tennisabteilung des NTSV zum Mitglieder-Preis gemäß dem von dem Tennis-Hallenwart aufgestellten Plan.
 4. Mannschaftstraining der Tennisabteilung des NTSV
5. Trainer der Tennisabteilung des NTSV haben nach Aufstellung des Belegungsplans durch den Hallenwart der Tennisabteilung 2 Wochen die Möglichkeit, zum „Trainer-Preis“ (Mitgliederpreis abzüglich 10 % Rabatt) Saisonplätze zum Training von Mitgliedern der Tennisabteilung des NTSV anzumieten.
6. Beliebige Dauerbucher/innen.
7. Spontanbucher/innen.
4.2 Im Sommer gilt folgende Hallenplatz-Belegungsreihenfolge:
1. Jugendturnier NTSV-CUP
2. beliebige Dauerbucher/innen
3. Jugendtraining der Tennisabteilung des NTSV
4. Punktspiele der Tennisabteilung des NTSV
5. Veranstaltungen der Tennisabteilung des NTSV
6. Spontanbucher/innen
4.3 Ist die Außenanlage während der Außensaison bei Veranstaltungen der Tennisabteilung für freies Spiel gesperrt, können Mitglieder kostenfrei freie Hallenplätze nutzen. Sie gelten dabei für die Belegungsreihenfolge als Spontanbucher/innen.
5. Einhaltung der Hallenordnung
5.1  Der Platzwart, die Trainer, die Vorstandsmitglieder der Tennisab-teilung und die Mitarbeiter des NTSV sichern die Einhaltung der Hallenordnung. Bei Verstößen sind jene berechtigt, das sofortige Verlassen der Halle anzuordnen.
5.2 Ein Hallenverbot auf Dauer kann vom Vorstand der Tennisabteilung oder vom Vorstand des NTSV ausgesprochen werden.


Niendorfer TSV
Geschäftsführer

Tennisabteilung
Abteilungsleiter

Niendorfer TSV von 1919 e.V.
Tennisabteilung

Sachsenweg 78
22455 Hamburg

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